Untermakler

Untermakler
Zwischenmakler; Beauftragter des  Handelsmaklers, der nicht persönlich tätig sein muss. Das Vertragsverhältnis zwischen Handelsmakler und U. ist kein  Dienstvertrag, sondern ein Vertrag eigener Art. Ein Anspruch des U. auf Vergütung, die er von dem Handelsmakler erhält, entsteht nur, wenn seine Tätigkeit für den Geschäftsabschluss mit ursächlich war.

Lexikon der Economics. 2013.

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